Vertragsbedingungen für die Anmietung von nationalen und internationalen Premium Rate Servicerufnummern
Dieser Vertrag bzw. diese Bedingungen sind Grundlage bei der Überlassung bzw. Vermietung von Servicerufnummern durch die HAIST GmbH an den Mieter bzw. Kunden. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Anmietung von Servicerufnummern im Ausland durch den Mieter bzw.den Kunden und die HAIST GmbH gelten die folgenden Vertragsbedingungen. Mit seiner Unterschrift unter die Vereinbarung über die Anmietung von Servicerufnummern im Ausland haben der Mieter bzw. der Kunde und die HAIST GmbH diese Bedingungen anerkannt.
1. Die HAIST GmbH ist Serviceprovider für nationale und internationale Servicerufnummern und Telekommunikationsdienstleistungen. Bei Nutzung von Premium Rate Servicerufnummern werden dem Anrufer je Minute Gesprächskosten in Rechnung gestellt, die anteilig vom jeweiligen Netzbetreiber an die HAIST GmbH weitergeleitet werden.
2. Die HAIST GmbH vermietet an den Mieter eine oder mehrere Premium Rate Servicerufnummern. Der Betrieb einer Dienstleistung auf der dem Mieter überlassenen Rufnummer(n) erfolgt durch den Mieter auf eigene Rechnung und Gefahr in Eigeninitiative. Die Überlassung der Rufnummer(n) erfolgt auf unbestimmte Zeit, bis zur Kündigung dieses Vertrages.
3. Die Überlassung der Premium Rate Servicerufnummer(n) erfolgt gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die Anmietung von Servicerufnummern im Ausland. Diese ist Vertragsbestandteil.
4. Die Bedingungen des jeweiligen nationalen Kodexes für den Betrieb von Mehrwertdiensten und Servicenummern des jeweiligen Landes in welchem eine Servicerufnummer geschaltet wird sind einzuhalten. Der Mieter erklärt, daß er diese Dokumente gelesen und verstanden hat und daß er sich beim Betrieb seines Dienstes unter seinen Servicenummern strikt an diese Bestimmungen halten wird.
5. Der Mieter ist verpflichtet vor Bewerbung einer Servicerufnummer die Funktionsfähigkeit und die korrekte Routingeinstellung z.B. durch Wahl der jeweiligen Nummer zu überprüfen. Eine fehlerhaft funktionierende Nummer ist unverzüglich bei der HAIST GmbH zu reklamieren und darf erst nach Fehlerbehebung genutzt werden.. Eine Haftung der HAIST GmbH für fehlerhaft funktionierende Nummern und Sperrungen oder Ausfälle der Dienste des Mieters oder der Premium Rate Servicerufnummer(n), die nicht von der HAIST GmbH zu verantworten sind, ist ausgeschlossen. Generell beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal auf den monatlichen Mietpreis für die Servicerufnummer(n). Weitergehende Ansprüche seitens des Mieters bestehen nicht.
6. Der Mieter erhält je Gesprächsminute, die auf seiner(n) Servicerufnummer(n) generiert wird eine Ausschüttung gemäß den Konditionen der Vereinbarung über die Anmietung von Servicerufnummern. Die Auszahlung der Umsätze erfolgt sofort nach Eingang der Abrechnung bzw. der Zahlung des jeweiligen Netzbetreibers bei der HAIST GmbH.
7. Die Parteien sind sich darüber einig, daß das Inkassorisiko für die Umsätze des Mieters bei den Anrufern bzw. dem jeweiligen Netzbetreiber, Dienste- oder Plattformanbieter nicht von der HAIST GmbH zu tragen ist. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn dieAnbietervergütung nicht realisiert werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nichterbringlichkeit der Forderung auf deren Nichtigkeit, mangelnder Zahlungsbereitschaft, mangelndem Zahlungsvermögen oder sonstigen Gründen, wie insbesondere auch betrügerischen Tätigkeiten beruht. Die Parteien sind sich darüber einig, daß die HAIST GmbH nicht zur Auszahlung an den Mieter verpflichtet ist, soweit diese Auszahlung nicht durch den Eingang eines entsprechendes Entgeldes bei der HAIST GmbH gedeckt ist sowie bei Verstoß des Mieters gegen Ziffer 8 dies es Vertrages. Eventuelle Transportentgelde oder Stornokosten für Rückbuchungen von Umsätzen der jeweiligen Netzbetreiber, Dienste- oder Plattformanbieter sind im Falle eines Forderungsausfalles vom Mieter zu entrichten.
8. Besondere Pflichten des Mieters:
Der Mieter ist verpflichtet keine sittenwidrigen, strafbaren oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte anzubieten oder diese auf sonstige Weise bereitzustellen. Der Mieter ist des weiteren verpflichtet sich strikt an die Vorschriften bezüglich der Bewerbung von 0900 Servicenummern zu halten. Dazu gehört die Nennung des Preises für den Anruf der Servicerufnummer, in der jeweiligen nationalen Währung je Minute oder je Anruf, sowie den Namen des Betreibers in Werbeanzeigen oder jeder anderen Art von Werbemaßnahmen, wenn in diesen Werbemaßnahmen die 0900 Rufnummer genannt wird. Ist die 0900 Nummer mit einem Preis je Gesprächsminute tarifiert, so ist die Nennung des Preises je Anruf nur dann zulässig, wenn bei Erreichen des genannten Preises eine Zwangstrennung erfolgt. Sollten aufgrund eines Verstoßes durch den Mieter gegen diese Vertragsbedingungen oder die Bestimmungen des jeweiligen nationalen Kodexes von Dritten gegenüber der HAIST GmbH weitergehende Forderungen berechtigt erhoben werden, so hat der Mieter aufgrund seines Verschuldens diese Kosten zu tragen.
9. Vertragsbeginn ist das Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Anmietung von Servicerufnummern im Ausland durch die HAIST GmbH. Die Kündigung des Vertrages ist gem. Vertragslaufzeiten, auch ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.
10. Es wird Schriftform vereinbart. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann wenn dadurch die Schriftform aufgehoben werden soll.
11. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit dieses Vertrages nicht. Beide Parteien verpflichten sich für diesen Fall den rechtlich unwirksamen Teil durch einen rechtlich wirksamen Teil zu ersetzen, der dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht.